Anwaltsgebühren

Abrechnung nach Gebührentabelle

Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.

Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegen­standswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.

Zum Kostenrechner

Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die In­anspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen können, ist dies nicht gerade behilflich, die bestehende Schwellen­angst abzubauen. Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung jedoch nicht unerschwinglich sein. Deshalb klären wir Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten auf.

Außer­gerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebühren­tatbestände für die außer­gerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebühren­vereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen. Für den Fall der Beratung bieten wir Ihnen daher spezielle Beratungs­tarife an.

Weitere Gebühren

In den übrigen Fällen sind die Gebühren nach den Gebühren­tatbeständen des RVG abzurechnen. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streit­wertabhängig. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwalts­gebühren. Eine Angabe fester Kosten­größen ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschied­lichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich. Wir klären Sie jedoch gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.

Sie haben eine Rechts­schutzversicherung?

Falls Sie eine Rechts­schutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungs­umfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgericht­lichen Beratung. Die Deckungs­schutzanfrage erledigen selbstverständlich wir für Sie.

Sie können die Anwaltskosten nicht aufbringen?

Bei Rechtssuchenden, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außer­gerichtliche Vertretung Beratungs­hilfe und im Prozessfall Prozess­kostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

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